Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

10. Bodenpolitik, Wohnen

90.074 Amtliche Vermessung. Abgeltung
Mensuration officielle. Indemnités

Botschaft: 14.11.1990 (BBl III, 1601 / FF III, 1543)

Ausgangslage

Das Vermessungswesen stützt sich noch vorwiegend auf Rechtsgrundlagen, die von den Verhältnissen der Jahrhundertwende geprägt sind. Die heutige amtliche Vermessung vermag deshalb den veränderten Bedürfnissen der Benützer nicht oder nur noch zum Teil Rechnung zu tragen. Ziel der Totalrevision ist es, die Dienstleistung der amtlichen Vermessung für Verwaltung, Wirtschaft und Private zu verbessern, namentlich die Information in bezug auf Grund und Boden in eine neue, EDV-gerechte Form zu bringen und den Zugang zu dieser Information zu erleichtern.

Der vorliegende Beschlussesentwurf legt die Höhe der Bundesbeiträge an die zukünftige amtliche Vermessung fest. Dabei wird vom Prinzip der Kostenneutralität für den Bund ausgegangen. Die Mehrkosten der Reform von 215 Millionen Franken, die innerhalb von dreissig Jahren anfallen, sollen auf die Kantone überwälzt werden.

Verhandlungen

SR 20.06.1991 AB 1991, 590
NR 30.01.1992 AB 1992, 131
SR 04.03.1992 AB 1992, 83
NR 10.03.1992 AB 1992, 379
SR / NR 20.03.1992 Schlussabstimmungen (42:0 / 158:0)

Dass die Reform der amtlichen Vermessung möglichst rasch realisiert werden sollte, war in beiden Kammern unbestritten. Nachdem die kleine Kammer einstimmig eine Entlastung der Kantone um 150 Millionen Franken beschlossen hatte, einigten sich die beiden Kammern im Frühjahr 1992. Der Nationalrat beschloss, den Bund mit insgesamt rund 79 Millionen Franken an den Kosten zu beteiligen und im übrigen die finanzstarken Kantone etwas stärker zu belasten. Der Ständerat stimmte dieser Lösung zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome