Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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10. Bodenpolitik, Wohnen
90.074 |
Amtliche Vermessung. Abgeltung
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Mensuration officielle.
Indemnités |
Botschaft: 14.11.1990 (BBl III, 1601 / FF III, 1543)
Ausgangslage
Das Vermessungswesen stützt sich noch vorwiegend auf
Rechtsgrundlagen, die von den Verhältnissen der Jahrhundertwende geprägt sind. Die
heutige amtliche Vermessung vermag deshalb den veränderten Bedürfnissen der Benützer
nicht oder nur noch zum Teil Rechnung zu tragen. Ziel der Totalrevision ist es, die
Dienstleistung der amtlichen Vermessung für Verwaltung, Wirtschaft und Private zu
verbessern, namentlich die Information in bezug auf Grund und Boden in eine neue,
EDV-gerechte Form zu bringen und den Zugang zu dieser Information zu erleichtern.
Der vorliegende Beschlussesentwurf legt die Höhe der
Bundesbeiträge an die zukünftige amtliche Vermessung fest. Dabei wird vom Prinzip der
Kostenneutralität für den Bund ausgegangen. Die Mehrkosten der Reform von 215 Millionen
Franken, die innerhalb von dreissig Jahren anfallen, sollen auf die Kantone überwälzt
werden.
Verhandlungen
SR |
20.06.1991 |
AB 1991, 590 |
NR |
30.01.1992 |
AB 1992, 131 |
SR |
04.03.1992 |
AB 1992, 83 |
NR |
10.03.1992 |
AB 1992, 379 |
SR / NR |
20.03.1992 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 158:0) |
Dass die Reform der amtlichen Vermessung möglichst rasch
realisiert werden sollte, war in beiden Kammern unbestritten. Nachdem die kleine Kammer
einstimmig eine Entlastung der Kantone um 150 Millionen Franken beschlossen
hatte, einigten sich die beiden Kammern im Frühjahr 1992. Der Nationalrat beschloss,
den Bund mit insgesamt rund 79 Millionen Franken an den Kosten zu beteiligen und im
übrigen die finanzstarken Kantone etwas stärker zu belasten. Der Ständerat stimmte
dieser Lösung zu.
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